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Legalisation

In Übereinstimmung mit den Anforderungen des internationalen Rechts können die Dokumente, die in einem bestimmten Land ausgefertigt wurden, in einem anderen Land benutz werden, wenn sie in der vorgeschriebenen Weise legalisiert sind. Zurzeit werden eine konsularische Legalisation und eine Apostille sehr oft verwendet. Die konsularische Legalisation ist sehr kompliziert und hat einen wesentlichen Nachteil, ihre Anwendung ist beschränkt. Das Dokument, das eine konsularische Legalisation hat, ist nur in dem Land gültig, wo die konsularische Einrichtung ihre Eintragung gemacht hat. Um das Verfahren der Anerkennung von vielen ausländischen Dokumenten zu vereinfachen, wurde die Konvention im Oktober 1961 in Haag unterzeichnet. Sie hat zur Abschaffung der konsularischen Legalisation durch die Einführung eines vereinfachten Verfahrens in Form einer Apostille geführt. Das Dokument, auf dem eine Apostille angebracht wurde, im Vergleich zum Dokument, das eine konsularische Legalisierung hat, kann in jedem Land des Partnerstaates des Haager Übereinkommens verwendet werden. Was ist eigentlich eine Apostille? Die Apostille ist ein Sonderstempel, der laut dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 für die Legalisation der amtlichen ausländischen Dokumente benutzt wird. Die Apostille wird an den amtlichen Dokumenten und beglaubigten Abschriften angebraucht. Man braucht keine weitere Legalisation solcher Dokumente.

Die Apostille wird auf Antrag eines Inhabers des Dokuments auf das Dokument selbst oder auf einem Einzelblatt gestellt, das mit dem Dokument beglaubigt wird. Die Apostille authentifiziert die Unterschrift und die Qualität der Person, die dieses Dokument unterschrieben hat; und ordnungsgemäß - die Echtheit des Siegels oder des Stempels, mit denen das Dokument versehen ist. Zum Haager Übereinkommen gehört eine Reihe von den offiziellen Dokumenten:

1) Die Dokumente, die von den Behörden oder von den Amtsträgern ausgestellt werden, die sich der staatlichen Gerichtsbarkeit untergeordnet sind, einschließlich die Dokumente von der Staatsanwaltschaft, vom Gerichtssekretär oder vom Gerichtsvollzieher;
2) Die Verwaltungsdokumente;
3) Die Notariatsakten;
4) Die öffentlichen Zeichen, die auf den Dokumenten stehen, die von Privatpersonen unterschrieben sind, z.B. eine offizielle Bestätigung der

Registrierung des Dokuments. Der Haager Übereinkommen gilt auch für Bildungszeugnisse, Dokumente über die Berufsjahre und den Familienstand, medizinische Unterlagen (ärztliche Bescheinigungen, Auszüge aus der Krankengeschichte), Vollmachten u.a. Dazu gehören auch notariell beglaubigte Kopien von anderen Dokumenten. Zum Beispiel - die Kopien von den Vollmachten, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnissen, Diplomen u.a.

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