Was ist der Verbraucherschutz
Es ist vor allem bekannt, dass jeder Mensch bestimmte Bedürfnisse für ein gutes Leben befriedigen muss: Nahrungs-, Unterkunft-, Kleidungsbedürfnisse u.a . In uralten Zeiten hat sich der Mensch selbst mit allem Nötigen versorgt. Aber mit der Gesellschaftsentwicklung haben die Menschen auf die Idee der Arbeitsteilung und des Umtausches von Tätigkeitsergebnissen gekommen. Das alles hat zur Bildung einer neuen Gesellschaft geführt – der Gesellschaft der Produzenten und Konsumenten, Käufer und Verkäufer. Von Anfang an waren die Verbraucher sehr stark vom Willen der Verkäufer abhängig, darum haben sie entschieden, die Verbraucherschutzverbände zu organisieren. Das Ziel solcher Organisationen ist den Einfluss auf die Hersteller auszuüben und die Rechte der Verbraucher zu schützen. Die ersten Verbraucherschutzverbände entstanden in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts in Westeuropa. In Russland wurde das föderale Gesetz „Über den Verbraucherschutz" am 7. Februar 1992 verabschieden. Mit diesem Gesetz waren zum ersten Mal die Rechte der Verbraucher für die hochwertigen Produkte, Arbeiten und Dienstleistungen; für die richtige Informationsmöglichkeit; für die Verantwortung der Hersteller und der Verkäufer bei der Verletzung dieser Rechte gesichert. Solche Organisationen werden ganz verschieden benannt: das Verbraucherschutzkomitee, das Verbraucherschutzzentrum, die Verbraucherschutzabteilung, der Verbraucherschutzdienst, die Verbraucherschutzunion und die Verbraucherschutzinspektion! Gemäß dem Beschluss des Plenums des Obersten Gerichts der Russischen Föderation Nr. 17 vom 28. Juli 2012 reguliert das Gesetz „Über den Verbraucherschutz" die Verhältnisse zwischen den Bürgern, die die Ware (Arbeiten, Dienstleistungen) für persönliche, familiäre, häusliche, u.a. Zwecke benutzen, erwerben, kaufen.
Zu diesen Verhältnisregelungen gehören:
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• Kauf von Waren,
• Dienstleistungsbestellung, Erbringung von Dienstleistungen,
• Ausleihung von Dingen;
• Bestellung von Dienstleistungs- und Bauvertag;
• Transport von Personen, Gepäck und Gütern;
• Kommissionsregelung; Bewahrungsregelung;
• Kreditgewährung, Kontoeröffnung und Kontoführung von Kunden-Bürgern, Durchführung der Verrechnungen in ihrem Namen, Dienstleistungen bei dem Empfang und der Verwahrung von Wertpapieren und anderen Wertsachen, Beratungsleistungen von Kredit- und Bankeneinrichtungen;
• Post-, Telefon-, Telegraf-, Medizin- und Bildungsdienstleistungen, Veterinär-, Hotel-, Reise-, und andere Dienstleistungen;
• Persönliche- und Vermögensversicherung.
Wie es aussieht, umfasst das Gesetz „Über den Verbraucherschutz" ganz verschiedene Verhältnisregelungen. Da viele russische Hersteller und Verkäufer mit allen möglichen Mitteln die Anforderungen dieses Gesetzes umzugehen versuchen, werden in unserem Land die Sonderorganisationen - Verbraucherschutzverbände gebildet, die die Rechte und Interessen der einfachen Bürger verteidigen.