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Minderung (Anfechtung) des Katasterwertes vom Grundstück

In den letzten Jahren tragen die Grundstückseigentümer und Pächter immer mehr Grundstückskosten aus Staats-und Kommunaleigentum.

Es passiert, weil die Bodensteuer sowie der Bodenzins laut dem Katasterwert der Grundstücke berechnet werden. Nach geltender Gesetzgebung wird der Katasterwert von Staatsorganen bestimmt. Diese Katasterbewertung muss mindestens einmal in 5 Jahren sein.

In den letzten Jahren wurde eine ordentliche Katasterbewertung des Grundstückes in fast allen Regionen Russlands durchgeführt. In den meisten Fällen ist der neue Katasterwert größer als bisher eingesetzter. Er übersteigt auch den Marktwert der Grundstücke.

Dies passiert wegen der Methodik der "Massen Bewertung", die in Russland verwendet wird. Bei dieser Methodik werden die Qualität und Ort nicht berücksichtigt.

Mitte 2010 wurden Änderungen über die Bewertungstätigkeit in der Gesetzgebung vorgenommen. Der Katasterwert kann auf Antrag der interessierten Person abgeändert werden. Aber praktisch gesehen funktioniert dies kaum. Dann hat das Gericht festgestellt, dass der Katasterwert durch den Marktwert bestimmt sein kann. Die interessierte Person muss aber selbst die Markteinschätzung des Grundstückes auf eigene Kosten durchführen und einen Antrag beim Gericht stellen.

Unsere Firma hat eine große Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir können selbst alle notwendigen Maßnahmen durchführen. Wir erfüllen die Markteinschätzung, vorbereiten alle Papiere für das Gericht und bei der Notwendigkeit vertreten Ihre Interessen vor Gericht.

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