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Übersetzung für Offshore-Gesellschaften

Dokumente für Offshore-Gesellschaften und Besonderheiten ihrer Übersetzung

Die Dokumente für eine Offshore-Gesellschaft, mit denen wir auch arbeiten, sind Memorandum of Association and Articles of Association (der Gründungsvertrag und die Firmensatzung) – Dokumente, die für die Registrierung einer Firme notwendig sind. Wenn eine Offshore-Gesellschaft als eine Vorratsgesellschaft verkauft wird, dann braucht man noch eine Bescheinigung über die Staatsregistrierung (Certificate of incorporation) und ein Protokoll über die erste Versammlung der.

Direktoren (Minutes of the Board of Directors). Solche Dokumente sollen von der bevollmächtigen Person beglaubigt und apostilliert werden. Bei dem Verkauf einer Vorratsgesellschaft muss man folgende Dokumente haben: eine Aktienzertifikate, eine allgemeine Vollmacht, einen Beschluss über neue Direktoren, Sekretäre und Aktieninhaber, ein Zertifikat über die Finanzlage der Firma und ihre laufende Tätigkeit (Platz im Gesellschaftsregister des Eintragungslandes). In der Regel werden Offshore-Gesellschaften in folgenden organisationsrechtlichen Formen geschaffen.

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH/ООО)
  • Gesellschaft mit der Haftung, die von seinen Teilnehmern beschränkt ist
  • Aktiengesellschaft (AG/АО)
  • Partnerschaft mit beschränkter Haftung

Der Name der Offshore-Gesellschaft muss einen Hinweis auf eine organisationsrechtliche Form enthalten, in der sie gebildet ist, z.B. "PLC", "Limited", "Ltd.", "Corporation", "Corp.", "Societe Anonyme", und "S.A.". Nach allgemeinen Regeln sollen keine Wörter und Wortverbindungen in den Namen der Offshore-Gesellschaften benutz werden, die zum staatlichen Status gehören, z.B. "Government", "Govt", "National", "Royal", "Republic", "Commonwealth". Ohne Sondererlaubnis darf man nicht solche Wörter wie: Bank, Assurance, Building Society, Chamber of Commerce, Foundation, Trust gebrauchen. Bei der Übersetzung der Abkürzungen, die einen Hinweis auf eine organisationsrechtliche Form enthalten, muss man sich nach folgenden Varianten richten: PLC – public limited company – öffentliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung (diese organisationsrechtliche Form ist unserer offener Aktiengesellschaft – OAG ähnlich). Ltd. – limited – das ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (diese organisationsrechtliche Form ist unserer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ähnlich). Inc, Corp. – incorporated, corporation – eine registrierte Korporation, die den Status einer juristischen Person hat. SA – Societe Anonyme (Fr.) – eine Aktiengesellschaft in Frankreich, Belgien, in der Schweiz. GmbH – eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (deutsch) – GmbH in Deutschland und Österreich. AG – Aktiengesellschaft (deutsch) – eine Aktiengesellschaft in Deutschland und Österreich. IBC – international business company – eine internationale Handelsorganisation, die keine Geschäftstätigkeit im dem Land, wo sie gebildet war (Offshore-Gesellschaft), führen kann. Es gibt viele andere Abkürzungen, die eine organisationsrechtliche Form bezeichnen, in der die Firma gebildet war. Zum Beispiel, in Delaware werden die Abkürzungen DLLC und FLLC benutzt, auf der Insel Aruba – AV, auf den Cookinseln – IC und so weiter. Praktisch gesehen gibt es solche Situationen, wenn die Namen der Firmen in verschiedenen Gründungsdokumenten auf verschiedener Weise geschrieben sind. Z.B., der Firmensatzung kann in einer Jurisdiktion Memorandum of Association und in zweiter – Articles of Association, in dritter - Charter, in vierter – Articles of incorporation genannt werden. Die Namen kann man im Titel der Gründungsverträge finden.

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